Cookie-Urteil des BGH: Was Website-Besitzer spätestens jetzt wissen sollten

 

Keine Häkchen, keine Kekse: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Ende Mai in Kraft getreten ist, verlangt beim Setzen von Cookies ab sofort die aktive Zustimmung der Nutzer. Doch was bedeutet das eigentlich für Website-Besitzer? Wir durchleuchten das Thema.

Auf dem Teller kommen sie mal mit Schokostückchen und mal mit softer Füllung daher. In der Online-Welt sind Cookies ein eher trockeneres, technisches Thema. Um es so einfach wie möglich zu halten:

Cookies sind kleine Textdateien, die im Internet allgegenwärtig sind und beim Besuch einer Website Nutzerdaten sammeln. Kommt der Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Website zurück, werden er und seine Einstellungen mit Hilfe der Cookies wiedererkannt.

Wozu werden Cookies gebraucht?

Die Verwendung von Cookies kann unterschiedliche Hintergründe haben, denn ebenso wie ihr essbares Vorbild, gibt es sie in ganz verschiedenen Varianten. Während technische Cookies die ordnungsgemäße Ausführung einer Website sichern, sind funktionale Cookies zwar nicht unbedingt notwendig, verbessern jedoch die Leistung und den Komfort einer Seite. Performance Cookies wiederrum sammeln Informationen dazu, wie Besucher eine Internetseite nutzen. So zeigen sie etwa, welche Unterseiten der Nutzer am häufigsten besucht oder wie lange.

Cookies können viel über den Geschmack verraten

Für die Werbebranche sind besonders so genannte Tracking- bzw. Werbe-Cookies wertvoll. Sie bieten individuelle Rückschlüsse über das Verhalten des Nutzers und seine Vorlieben für Marken und Produkte. Marketingexperten nutzen sie dazu, um ihr Angebot zielgenau im Netz zu platzieren und Website-Besuchern individuelle Werbung anzuzeigen. Was dem ein oder anderen sicher schon zum Kauf der neuen Lieblingsschuhe bewegt hat, stößt jedoch nicht bei allen Nutzern auf Gegenliebe und ist nur schwer durchschaubar. Der Bundesgerichtshof hat deshalb ein neues Urteil verabschiedet, das dem Nutzer dabei helfen soll aktiv zu entscheiden, welche Cookies er setzen möchte.

Das neue Urteil des BGH

Heruntergebrochen lässt sich das Urteil auf zwei wichtige Worte reduzieren: Aktive Zustimmung. Wer auf seiner Internetseite Cookies setzen möchte, braucht dafür zukünftig die ausdrückliche Einwilligung der Website-Besucher. Der Bundesgerichtshof schließt sich damit dem Europäischen Gerichtshof an, der sich bereits Ende letzten Jahres für diese Regelung ausgesprochen hatte.

Was ändert sich also? Und was galt eigentlich bisher? In Deutschland wurde vielfach vom so genannten Opt-out Modell Gebrauch gemacht. Bei diesem wurden Website-Besucher zwar über gesetzte Cookies informiert, sie mussten der Nutzung nicht notwendiger Cookies jedoch erst aktiv widersprechen. Das Cookie-Banner sah deshalb etwa so aus:

 

Cookie-Opt-in: Umfangreiche Zustimmung

Stattdessen soll nun das so genannte Opt-in-Modell zum Standard werden. Auf immer mehr Websites werden daher zunehmend umfangreiche Cookie-Banner angezeigt. Mittels dieser können Seitenbesucher vermehrt auswählen, ob bzw. welche Cookies sie akzeptieren möchten. Das Setzen von Cookies ohne Einwilligung der Nutzer bleibt lediglich technischen Cookies vorbehalten. Diese sind für die ordnungsgemäße Ausführung einer Website notwendig. Immer mehr Cookie-Banner sehen deshalb so bzw. so ähnlich aus:

Cookie-Einstellungen nachträglich ändern

Darüber hinaus gibt es auf immer mehr Websites die Möglichkeit, bereits akzeptierte Tracking- oder Werbe- Cookies im Nachgang anzupassen. Durch dieses nachträgliche Opt-out können Nutzer ihre Einwilligung jederzeit nicht nur über den Webbrowser, sondern auch die Seiten selbst ändern oder zurücknehmen. Auf sehr transparenten Websites kann sich dafür zum Beispiel ein Button namens „Cookies“ befinden, über den man zu den Einstellungen gelangt.

Das neue Cookie-Urteil sorgt damit vor allem für eines: Für mehr Mitbestimmung der Website-Besucher und mehr Transparenz.

Was bedeutet das für Website-Besitzer?

Website-Betreiber wiederrum sollten auf dem Schirm haben, dass die neuen Cookie-Banner Auswirkungen auf ihre Website-Statistiken haben können, da Analyse-Tools wie Google Analytics nur bei akzeptierten Cookies aktiv werden. Auf Websites, die das neue Banner bereits integriert haben, sind die registrierten Besucherzahlen dadurch um ca. 2/3 gesunken. Was sich zunächst schlimm liest, ist jedoch halb so wild. Die Statistiken müssen auf Basis der neuen Gesetzeslage einfach anders gedeutet werden. In Gedanken können  auch all diejenigen Website-Besucher hinzugezählt werden, die den Cookies widersprochen haben. Sie haben die Website ja schließlich auch besucht, haben dabei nur lediglich keine direkten Krümel hinterlassen.

Zudem sollten Besitzer einer Website ihr eigenes Cookie-Banner zeitnah darauf prüfen, ob es den neuen Anforderungen gerecht wird und sich im Zweifelsfall Hilfe vom Experten holen. Sutter LOCAL MEDIA bietet etwa einen Rundum-Service für smartsites und WordPress-Websites an. Dieser umfasst nicht nur die Erstellung und das Design einer neuen, professionellen Website, sondern auch ihre kontinuierliche Pflege. Als Reaktion auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs haben wir die Cookie-Banner unserer Website-Kunden bereits im vergangenen Jahr angepasst. 🙂