Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sutter Telefonbuchverlag GmbH

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a) Mit Bestellung erkennt der Kunde die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Sutter Telefonbuchverlag GmbH („Sutter“) an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Sutter. Leistungen sind sowohl Verzeichnisse (Print und Online)von Sutter sowie sonstige Leistungen von Sutter (z.B. „Meinungsmeister“).
b) Sutter bietet auch Kombinationen einzelner Leistungen, sog. Digital-Pakete an, s. auch Ziff. 3 h) (z.B. Pro Google Set).
c) Diese Leistungen werden auch unter der Dachmarke „Sutter Local Media“ zusammengefasst.
d) Für einzelne Leistungen bzw. Verzeichnisse gelten Besondere Geschäftsbedingungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei abweichendem Regelungsinhalt vorgehen bzw. diese ergänzen. Bei Digital-Paketen gelten die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen der enthaltenen einzelnen Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder fremde Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Sutter oder von Sutter Beauftragte ohne ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall den Vertrag ausführen. Mündliche Abmachungen sind ungültig.
e) Die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen können durch Sutter geändert werden. Im Falle einer Änderung wird diese dem Kunden mit der jeweiligen jährlichen Rechnung deutlich zur Kenntnis gebracht. Die geänderten Allgemeinen bzw. Besonderen Geschäftsbedingungen werden in der dann aktuellen Fassung Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungszugang widerspricht.
f) Die genannten Leistungen bietet Sutter ausschließlich für Gewerbetreibende, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, an.
g) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für sonstiges abdingbares internationales Recht.

2. Abonnement

Die Bestellungen gelten grundsätzlich als Bestellung eines Abonnements (kurz „Abo“ bzw. „Bestellung-Abo“). Dies bedeutet, dass die jeweiligen Verträge zwischen Kunde und Sutter unbefristet geschlossen werden. Leistungen mit einer Befristung oder Einmalleistungen sind im Bestellschein als solche ausdrücklich ausgewiesen (z.B. Kennzeichnung „Einmalzahlung“).

3. Vertragliches und Leistungszeitraum

a) Im Abonnement geschlossene Verträge sind jährlich durch beide Parteien schriftlich oder per E-Mail kündbar (für den Kunden an die in der Rechnung angegebene E-Mail-Adresse). Einzelheiten zum Start der jeweiligen Leistung (Beginn Leistungszeitraum) und ordentliche Kündigungstermine können der jeweiligen jährlichen Rechnung entnommen werden.
b) Bestellungen sind für den Kunden mit Unterzeichnung des Bestellformulars verbindlich erklärt. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens Sutter bedarf es nicht. Spätestens mit Leistungsbeginn oder Übersendung der Rechnung je nachdem, was früher erfolgt, gilt die Bestellung des Kunden als angenommen (Vertragsschluss).
c) Bei telefonischer Bestellung oder bei Onlinedirektbestellung ist die Bestellung mit telefonischer Einigung oder Absenden der Onlinedirektbestellung verbindlich. Die Auftragsannahme erfolgt in diesen Fällen mit Zugang der Auftragsbestätigung i.d.R. per E-Mail oder auch Telefax beim Kunden.
d) Beginn der Vertragslaufzeit und Beginn des Leistungszeitraums fallen in der Regel auseinander. Bei Auseinanderfallen wird die Leistung (auch bei Kündigung des Vertrags) bis zum Ende des Leistungszeitraumes erbracht.
e) Ein Rücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung sind nur aus wichtigem Grund zulässig. Als solcher gilt für Sutter (bei Verzeichnissen Print bis zum Redaktionsschluss, sonst auch darüber hinaus) insbesondere aber nicht abschließend, wenn eine Bestellung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden oder die Veröffentlichung für Sutter unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Person/Unternehmen in bzw. vor deren Einrichtungen die Werbung platziert wird, zuwiderläuft. Auf die Regelungen zum Zahlungsverzug unter der Ziff. 7 f) bis i) wird Bezug genommen.
f) In den vorgenannten Fällen behält sich Sutter die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor. Die Bearbeitungsgebühr bemisst sich in Höhe der vereinbarten Vergütung oder (Teil-)Leistungen abzüglich ersparter Kosten und Aufwendungen. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe.
g) Sofern Sutter an der Erfüllung der eigenen Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird und Sutter diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
h) Bei Digital-Paketen können der jeweilige Beginn des Leistungszeitraums sowie die Kündigungstermine von den Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen der enthaltenen Leistungen abweichen. Es gelten ein einheitlicher Leistungszeitraum, sowie einheitliche Vertragslaufzeiten und Kündigungstermine für das gesamte Digital-Paket. Einzelheiten und ordentliche Kündigungstermine können der jeweiligen jährlichen Rechnung entnommen werden.
i) Durch Sutter gestaltete und entwickelte Motive/Bilder/Kampagnen und deren computergrafischer Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Sutter räumt dem Kunden an Motiven/Bildern/Kampagnen und deren computergrafischen Umsetzungen nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, welches inhaltlich, zeitlich und räumlich darauf beschränkt ist, das Werk für die bei Sutter gebuchte Leistung für die Dauer der Leistungszeit zu nutzen. Ein darüber hinausgehendes Nutzungs- oder Verwertungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Beabsichtigt der Kunde, das Werk darüber hinaus, insbesondere zur Veröffentlichung auf oder in anderen Medien, so ist diesbezüglich eine gesonderte, kostenpflichtige Nutzungsvereinbarung mit Sutter zu schließen.

4. Vorgaben des Kunden / Annahmeverzug

a) Sofern zu veröffentlichende Texte und Bilder sowie weitere zu Vertragszwecken benötigte Unterlagen vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie der Bestellung beizufügen oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung Sutter unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Texte/Bilder/Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, wird die Bestellung nicht ausgeführt und der Kunde gerät in Annahmeverzug, ohne dass es einer gesonderten In-Verzug-Setzung durch Sutter bedarf. Sutter behält sich vor, eine angemessene Entschädigung i.d.R. die Bearbeitungsgebühr nach Ziff. 3 f) zu erheben. Die Rückgabe der Sutter überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden nach Erfüllung der Bestellung.
b) Der Kunde ist verpflichtet, eintretende Änderungen Sutter so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung noch möglich ist.
c) Eintretende Text- und Rufnummernänderungen können bei Verzeichnissen Print nur bis zum Redaktionsschluss, bei Verzeichnissen Online auch noch später kostenpflichtig berücksichtigt werden. Bei anderen Leistungen sind Text- und Rufnummernänderungen nach Redaktionsschluss nur im Rahmen der Vorgaben der Portale bzw. Leistungspartner und nur nach Einzelfallprüfung kostenpflichtig möglich.
d) Sofern der Kunde die Wiedergabe des Logos eines sozialen Netzwerkes oder einer Internetplattform, wie z.B. Facebook oder YouTube, in seinem Eintrag wünscht, ist er dafür verantwortlich, dieses Logo in der vom Rechteinhaber vorgegebenen Form und Aufmachung Sutter anzuliefern. (Siehe ferner Ziff. 5 a) und b))
e) Für den Fall, dass der Kunde im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten Sutter Admin-Rechte (z.B. zur Facebook-Seite oder zu Google My Business) gewährt, verwendet Sutter diese nur im Rahmen der Durchführung der vertraglichen Pflichten.

5. Haftung des Kunden

a) Der Kunde ist in Bezug auf alle bestellten Eintragungen/Werbeformen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Werbung für seine Produkte/Dienstleistungen verantwortlich. Für Fehler bei (telefonisch) durch den Kunden eingereichten Texten oder Textänderungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, ist der Kunde verantwortlich. Es bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziff. 6.
b) Er ist ferner für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen wie z. B. Hyperlinks, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungsrecht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Internet Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. Der Kunde stellt Sutter und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechtsverfolgung frei.
c) Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussinhabers; diese gilt bei Bestellung an Sutter als vom Kunden eingeholt.

6. Haftung von Sutter

a) Sutter ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung von im Rahmen der Leistung erbrachten Veröffentlichungen als Ganzes oder in Teilen berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Inhalte der Veröffentlichung als Ganzes oder Teile hiervon (einschließlich eventueller Keywords oder Suchworte) oder die Zielseite rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt werden. Die Haftung von Sutter ist ausgeschlossen, es bestehen keine Rückvergütungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Kunden. Sofern durch die Entfernung bzw. Deaktivierung eine wesentliche Vertragsleistung in nicht nur unerheblichem Umfang beeinträchtigt ist, wird der Kunde hierüber zeitnah informiert.
b) Sutter haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen von Sutter, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Sutter für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden der Höhe und der Art nach unbeschränkt. Sutter haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind (Verletzung von Kardinalpflichten).
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet Sutter nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden.
d) Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist die Haftung Sutters für grobes Verschulden auch seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf bei vergleichbaren Leistungen vorhersehbare Schäden.
e) Die Haftung von Sutter ist in jedem durch Sutter verursachten Schadensfall für alle Schäden auf 12.500,00 EURO begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
f) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, SEPA

a) Die Preise der Leistungen werden nach den jeweils gültigen Preislisten berechnet, die entweder dem Bestellschein zu entnehmen sind oder im Bestellvorgang einsehbar sind.
b) Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Bestellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten.
c) Rechnungen werden gemäß der Angaben des § 14 Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) auf den Namen des bei der Bestellung angegebenen Leistungsempfängers ausgestellt. Nachträgliche Änderungen, die nicht auf fehlerhafter Datenübernahme beruhen, können nicht berücksichtigt werden. Eine Umschreibung auf einen anderen Rechnungsempfänger ist folglich nicht möglich.
d) Sutter behält sich die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail vor. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu.
e) Die Zahlungsbedingungen sind auf den jeweiligen Bestellscheinen ausgewiesen.
f) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Sutter zu leisten.
g) Zum Zahlungsverzug des Kunden wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen: So tritt Verzug durch eine Mahnung von Sutter ein, ebenso mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zahlungstermins oder einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Verzug tritt bei Zahlung des jährlichen Rechnungsbetrages spätestens ein mit Zusendung der zweiten Mahnung. Einer gesonderten In-Verzug-Setzung des Kunden durch Sutter bedarf es dabei nicht.
h) Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Kunde befindet sich mit mindestens einer Rate um mindestens 14 Tage in Verzug, ist der gesamte Restbetrag fällig. Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei (auch nicht aufeinanderfolgenden) Raten einzeln oder in Summe steht Sutter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern der Kunde auch mit der zweiten Rate um mindestens 14 Tage in Verzug gerät.
i) Ist monatliche Zahlweise vereinbart und der Kunde befindet sich mit mindestens zwei Monatsbeträgen einzeln oder in Summe in Verzug, steht Sutter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
j) Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Kunden und Sutter eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Kunden die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.
k) Sollten vom Kunden noch nicht bezahlte Forderungen aus vorangegangenen Bestellungen bestehen, werden Zahlungen des Kunden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, auf diese angerechnet.
l) Sutter ist berechtigt, bei neuen Geschäftsbeziehungen oder bei Aufträgen mit Werbemittlern Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch bei nicht fristgerechter Zahlung bzw. Zahlungsausfällen bei vorherigen Bestellungen des Kunden.
m) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber Sutter aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
n) Forderungen des Kunden gegen Sutter sind nicht abtretbar.
o) Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, außer, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
p) Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitszeitpunkt durch den Kunden erfolgt nach Mahnung die Abgabe an die Creditreform Essen, Stenmans und Waterkamp KG, Hohenzollernstr. 40 in 45128 Essen.

8. Zusätzliche Bedingungen für Werbungsmittler

a) Werbeagenturen erhalten für an deren Kunden/Werbetreibende vermittelte Leistungen von Sutter eine Mittlungsvergütung in Höhe von 15%.
b) Voraussetzung für die Mittlungsvergütung ist, dass

  • der handelsregisterlicher Unternehmensgegenstand der Werbeagentur dem einer Werbeagentur entspricht. Auf Anforderung hat der Werbeagenturen eine Kopie des Handelsregisterauszuges Sutter vorzulegen. Die Entscheidung darüber, ob der Unternehmensgegenstand dem einer Werbeagentur entspricht, trifft ausschließlich Sutter.
  • die Werbeagenturen die gesamte Bestellabwicklung übernimmt, d.h. die Bestellung Sutter unmittelbar erteilt, die vom Werbetreibenden erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Texte, Druckunterlagen und sonstigen Vorlagen unmittelbar liefert, die Bezahlung der Leistungen übernimmt und die Abrechnung mit dem Werbetreibenden unmittelbar durchführt.
  • Die Werbeagentur den Werbetreibenden gegenüber ausschließlich die von Sutter vorgegebenen Agenturpreise berechnet.
  • die Werbeagentur die Mittlungsvergütung nicht an den Werbetreibenden weitergibt.

Die Werbeagentur bezieht die Regelungsinhalte der sich auf die vermittelten Leistungen beziehenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedigungen von Sutter in ihren Vertrag mit den Werbetreibenden ein.

9. Mindestlohn

Sutter hält die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein.

10. Daten

a) Sutter beachtet bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten die anwendbaren Datenschutzgesetze nach Datenschutz-Grundverordnung.
b) Hinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Anbieter ist berechtigt, zu Zwecken der Auftragserfüllung und -abwicklung Dienstleister einzusetzen und die gespeicherten Daten an diese zu übermitteln und zur Vertragserfüllung verwenden zu lassen.
c) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die bestellte Eintragung bzw. ihr Inhalt in weiteren gedruckten und/oder elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von Sutter, die dieser gemeinsam mit der Deutsche Tele Medien GmbH herausgibt, oder in anderen elektronischen Verzeichnissen veröffentlicht werden kann, etwa im Rahmen der Internet Grundsicherung. Dies gilt ungeachtet eines evtl. Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages gemäß § 104 Telekommunikationsgesetz. Der Eintrag kann ggf. im Rahmen der Integration in diese Medien aufbereitet und verändert werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht.
d) Soweit Gegenstand der Bestellung, können die Daten im Rahmen der Integration in andere Medien zur Auftragserfüllung und -abwicklung aufbereitet und verändert werden.
Beispiel: Bestellung eines Suchmaschineneintrags und die Suchmaschine arbeitet aber nur mit offiziellen Firmierungen (Registereintragungen), so dass statt dem angegebenen Firmennamen „Sutter Telefonbuchverlag“ nun „Sutter“ verwendet wird.
e) Im Übrigen gelten für die Leistungen von Sutter bzw. zur Nutzung der Webseite von Sutter die Datenschutzerklärungen von Sutter, die unter https://sutter.ruhr/datenschutz abrufbar sind.

11. Verjährung, Erfüllungsort – Gerichtsstand

a) Ansprüche des Kunden wegen Mängel oder Schadensersatzes verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
b) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand und Erfüllungsort.

Stand: 24.02.2020

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